Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen NHM Werbung und unseren Kunden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Leistungen im Bereich Werbetechnik, einschließlich aber nicht beschränkt auf Fahrzeugfolierung, Leuchtwerbung, Digitaldruck, Beschriftungen und Montagearbeiten.
(2) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen und diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder der gesonderten Leistungsbeschreibung.
(2) Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
(3) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Daten und Materialien werden sorgfältig behandelt. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit ist jedoch der Auftraggeber verantwortlich.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über 2.000 € netto kann eine Anzahlung von bis zu 50% bei Auftragserteilung verlangt werden.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(1) Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Liefertermine verschieben sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen.
(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
(1) Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten alle Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Montage bzw. Installation zu schaffen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Montage während der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag.
(3) Bei witterungsbedingten Verzögerungen oder Behinderungen bei der Montage entstehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich Mängel rügt.
(1) Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.
(3) Für Folien und Drucke gilt die Gewährleistung nur bei fachgerechter Pflege und Behandlung gemäß unseren Pflegehinweisen.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(1) Alle von uns erstellten Entwürfe, Skizzen und Designs bleiben unser geistiges Eigentum.
(2) Die Nutzungsrechte an den erstellten Werken gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm beigestellten Vorlagen, Logos, Texte und sonstigen Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei.
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz in Emden, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Kontakt bei Fragen zu den AGB:
NHM Werbung
Nils-Holger Meyer
Ringstraße 17, 26721 Emden
Telefon: 04921 25807
E-Mail: info@nhm.de
Stand: März 2026